Sicherheit und Datenschutz
Das Thema Datenschutz hat für uns höchste Priorität. Umfangreiche Maßnahmen sorgen für Sicherheit und Transparenz.
Die werbliche zielgruppengerechte Ansprache möglicher Kunden gehört zu den effizientesten Mitteln der Kundengewinnung und der Kundenbindung. Leider sind die dafür verwendeten Adressdaten, insbesondere Personendaten, anfällig für Missbrauch. Damit klar geregelt ist, was erlaubt und was verboten ist, gibt es das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
In diesem Jahr hat der Bundestag den Datenschutz novelliert. Diese Novellierungen führen zu weitreichenden Änderungen der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Ab dem 1. September 2009 greifen die neuen Datenschutzregelungen.
Das Ziel ist klar: den Verbraucher besser vor Datenmissbrauch zu schützen.
Um das zu gewährleisten, stellt der Gesetzgeber jeden Auftraggeber von Versandaktionen und Mailings in volle Verantwortung für die Datensicherheit. Dies bedeutet für Sie, sich davon zu überzeugen, dass der Dienstleister Ihrer Wahl alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um ein sicheres Datenhandling zu bewerkstelligen.
Im einzelnen sind das z.B.:
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Unterweisung aller am Prozess beteiligten Mitarbeiter
Zutritts- und Zugriffskontrollen für Serverräume
Aspekte der Weitergabe personenbezogener Daten
Nachvollziehbarkeit und Dokumentation
Datentrennung, Schutz vor Zerstörung und Verlust
Abschluß eines Vertrages/Vereinbarung zur Auftrags-Datenbearbeitung mit uns für jeden Auftrag
Sie sehen, eine ganze Menge Bürokratie. Damit dies nicht in unnötige Mehrarbeit für Sie
ausartet, haben wir uns Gedanken gemacht, wie wir Sie unterstützen und Sie von
bürokratischem Aufwand befreien können.
Dazu lesen Sie in dieser Info:
1. Sicherheit und garantierter Datenschutz – so gehen wir mit Ihren Daten um
2. Auftragsunterlagen und Vereinbarungen – das erledigen wir für Sie
3. Informationspflichten – das sollten Sie noch wissen
1. Sicherheit und garantierter Datenschutz – so gehen wir mit Ihren Daten um
Das Thema Datenschutz hat für uns höchste Priorität. Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der über den Schutz Ihrer Daten wacht. Alle unsere Mitarbeiter sind nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes geschult und auf das Datengeheimnis nach §5 BDSG verpflichtet.
Wir setzen darüber hinaus technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder unberechtigten Zugriff zu schützen. So werden alle Datenträger vor und nach Gebrauch in einem Safe verschlossen bzw. in einem vorher definierten Zeitraum (nach Zahlungseingang oder in der Regel spätestens nach 3 Monaten) vernichtet. Alle auf den Systemen gespeicherten Daten werden ebenfalls nach Ablauf dieser Frist automatisch gelöscht, es sei denn, Sie vereinbaren mit uns, die Daten für weitere Aktionen zwischenzuspeichern. Ihre Daten bleiben Ihr Eigentum und werden nicht anderweitig verwendet. Dafür garantieren wir. Wir können Ihnen darüber auch eine schriftliche Bestätigung anhand geben.
Sehr gerne sind wir Ihnen behilflich, Adressen bei den bekannten Anbietern zu mieten, zu leasen oder zu kaufen. Wir selber bieten keine Adressen zum Verkauf an.
Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden technologisch fortlaufend verbessert.
Der Zugriff auf datenschutzrelevante Angaben ist nur wenigen befugten Personen gestattet, die sich mit der technischen oder redaktionellen Betreuung der Systeme befassen müssen.
2. Auftragsunterlagen und Vereinbarungen – das erledigen wir für Sie
Sie sind als Auftraggeber dazu verpflichtet, eine schriftliche Vereinbarung bzw. einen Vertrag zur Auftrags-Datenverarbeitung zu schließen. Dazu setzen wir einen Auftrag gemäß §11 BDSG ein.
Damit dies für Sie ohne Aufwand von statten geht, haben wir ein Prozedere entwickelt, das für Sie völlig einfach und unbürokratisch ist.
Sie erteilen uns Ihren Auftrag z.B. für den Versand eines Mailings. Wir nehmen alle relevanten Informationen auf und übertragen diese in eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag). Sie erhalten den Vertrag per email, Fax oder Brief. Einfach unterschreiben und an uns zurücksenden.
So haben Sie Ihrer Pflicht der Schriftlichkeit genüge getan.
Sehr gerne zeigen wir Ihnen, wie wir mit Ihren Daten arbeiten. Vereinbaren Sie einen Termin und besuchen Sie uns. Für uns ist sehr wichtig, dass Sie ein gutes Gefühl dabei haben, wenn Sie uns Ihre sensiblen Adressdaten zur Bearbeitung überlassen.
3. Informationspflichten – das sollten Sie noch wissen
Wie bereits dargelegt, liegt die Verantwortung für bereitgestellte Adressdaten beim Auftraggeber, also Ihnen. Dass Sie sich dabei auf uns verlassen können, haben wir bereits aufgezeigt.
Was müssen Sie nun aber selbst beachten, wenn Sie eine Adresse für Werbezwecke nutzen möchten, ohne den Datenschutz zu verletzen?
Maßgebend dafür sind insbesondere die §§ 28 und 29 BDSG. Danach ist eine Speicherung, Übermittlung oder Nutzung der Daten zulässig, wenn:
- Diese zur Abwicklung eines Vertrages nötig sind (z.B. bei einer Warenbestellung)
- diese aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden (z.B. aus dem Telefonbuch)
- es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt (z.B. eine Kundendatei) und
- diese zur Wahrung berechtigter Interessen (Werbung gilt als berechtigtes Interesse) der speichernden Stelle oder eines Dritten erforderlich ist
Dabei müssen Sie prüfen, ob der Verbraucher ein schutzwürdiges Interesse haben könnte, dass seine Daten nicht genutzt werden.
Außerdem gibt es Informations- und Unterrichtungspflichten:
Informationspflichten bei der Erhebung von Adressdaten:
Werden personenbezogenen Daten direkt beim Verbraucher erhoben (z.B. bei der Teilnahmen an einem Gewinnspiel), muss der Verbraucher bereits bei der Erhebung darüber informiert werden, wer seine Daten erhebt, was mit seinen Daten geschehen soll und an welche Empfängergruppen seine Daten ggf. weitergegeben werden (Ausnnahme, der Verbraucher muss mit der Übermittlung an diese Empfänger rechnen).
Im BDSG nennen sich diese Punkte „Identität der verantwortlichen Stelle“, „Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung“ sowie „Kategorien von Empfängern“.
Unterrichtungspflichten in Werbeschreiben
Bereits nach dem alten BDSG konnte der Verbraucher jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Werbezwecke widersprechen. Da dieses Recht vielen Verbrauchern aber nicht bekannt war, sieht das „neue“ BDSG nun vor, dass bei der erstmaligen Ansprache im Werbebrief über dieses Widerrufsrecht zu informieren ist.
Der Werbetreibende muß sicherstellen, dass der Verbraucher erfahren kann, woher seine Daten stammen, damit er seine Rechte ggf. gegenüber Dritten ausüben kann.
Wir helfen Ihnen gerne. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie eine Werbeaktion oder ein Mailing planen.



